Lastenausgleich 2024: Gefahren und Lösungen - Ein Überblick auf LaG24

Lastenausgleich 2024
Marco Assmann
Marco Assmann

28. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis
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    Der Lastenausgleich hat unter Immobilienbesitzern und vermögenden Privatpersonen für viel Gesprächsstoff gesorgt. Da der Termin 2024 näher rückt, an dem die Lastenteilung in Kraft treten kann, ist es wichtig zu verstehen, was diese Politik mit sich bringt und welche Auswirkungen sie auf im In- und Ausland gehaltene Vermögenswerte haben kann. Auf Lastenausgleichsgesetz24 geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Gefahren der Lastenausgleichsabgabe

    sowie über mögliche Lösungen, mit denen die Betroffenen den Schaden dieser bevorstehenden Regelung minimieren können.

    Im Dezember 2019 wurden Änderungen am Lastenausgleichsgesetz beschlossen, die ab dem Jahr 2024 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Ausgestaltung des so genannten "sozialen Entschädigungsrechts" (sozERG) im Rahmen des 14. Sozialgesetzbuchs.

    Das Lastenausgleichsgesetz wurde bereits im Jahr 1949 erlassen und hat seitdem mehrere Änderungen erfahren. Die jüngsten Änderungen, die das "soziale Entschädigungsrecht" (sozERG) betreffen und ab dem Jahr 2024 in Kraft treten werden, wurden im Jahr 2019 beschlossen. Es handelt sich hierbei um eine geplante Änderung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Vermögen vor der Beschlagnahmung durch die Regierung zu schützen. Zunächst können Sie versuchen, Ihr versteuertes Vermögen aus Deutschland zu verlagern. Obwohl dies keine Garantie für die Sicherheit Ihres Vermögens bietet, kann es jedoch die Beschlagnahmung durch die Regierung erschweren.

     

    Eine weitere Option ist, Ihr Vermögen auf den Namen einer anderen Person zu übertragen oder in einen Trust zu überführen. Auch hier gibt es keine Garantie für die Sicherheit Ihres Vermögens, aber es kann es den Behörden erschweren, es zu lokalisieren.

     

    Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Vermögenswerte von Ihrer Person oder Ihren Gesellschaften zu trennen, gibt es verschiedene Schutzmechanismen für Ihren Vermögensschutz. So können Sie beispielsweise durch Einträge im Grundbuch den Verkehrswert Ihrer Immobilien senken. Es gibt auch andere Möglichkeiten des Vermögensschutzes, wie die Nutzung von Eigentümergrundschulden oder die Änderung der Eigentümerverhältnisse im ersten Rang, um Ihr Vermögen, insbesondere Ihre Immobilien, zu schützen.

    Historie: Woher kommt der Lastenausgleich?

    Das Lastenausgleichsgesetz wurde im Jahr 1948 verabschiedet, um Schulden in der Nachkriegszeit auszugleichen, die durch Krieg und Zerstörung entstanden waren. Der Lastenausgleich war eine Art Ausgleichszahlung für diejenigen, die durch die Folgen des Krieges besonders belastet worden waren. Ziel war es, finanzielle Hilfe für den Wiederaufbau des Landes zu leisten und gleichzeitig für gerechtere Verteilung der Lasten zu sorgen.

    Der Mechanismus hinter dem Lastenausgleichsgesetz

    Im Rahmen des Lastenausgleichsgesetzes erfolgte eine Umverteilung des Vermögens, indem diejenigen, denen erhebliches Vermögen verblieben war (insbesondere betraf das Immobilien), eine Lastenausgleichsabgabe zahlten. Die Höhe dieser Abgabe wurde nach der Höhe des Vermögens mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark in den drei westlichen Besatzungszonen, berechnet. Die Abgabe belief sich auf 50% des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden. Zu diesem Zweck wurden eine Vermögensabgabe, eine Hypothekengewinnabgabe und eine Kreditgewinnabgabe eingeführt, die an die Finanzämter zu zahlen waren.

    Wie erfolgte diese Ausgleichszahlung

    Der Zugriff auf Ihre Immobilie kann ausschließlich über das Grundbuch erfolgen. Dieses gibt Auskunft über Grundstücks- und Immobilieneigentum sowie zugehörige Rechte und Pflichten. Das Grundbuch wird in der Regel von den Amtsgerichten geführt und kann durch Blattnummer, Flur und Flurstücknummer identifiziert werden. Es ist in drei Abteilungen (I-III) unterteilt und beschränkt öffentlich. Aufteilung des Grundbuch:  

    I. Abteilung Eins: enthält Eigentümer, Eigentumsverhältnisse, einschließlich des Anteils im Falle von mehreren Eigentümern. Erbbaurechte und Wohnungsanteile haben ein separates Grundbuchblatt.

    II. Abteilung Zwei: stehen Lasten und Beschränkungen wie z.B. Dienstbarkeiten, Reallasten (wie Wohnrecht, Nießbrauch), Vorkaufsrechte und so weiter.

    III. Abteilung Drei: ist die Sicherungsabteilung: Hier stehen die Grundpfandrechte zur Absicherung von Krediten, wie u. a. Hypotheken und Grundschulden oder auch Abgabe des Lastenausgleichs. Auch Privatpersonen können hier Schulden eintragen lassen oder das Finanzamt, Sozialamt, uvm.

    Das Lastenausgleichsgesetz 2024 und dessen Grundlagen

    Im Dezember 2019 wurden Änderungen am Lastenausgleichsgesetz beschlossen, die ab dem Jahr 2024 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Ausgestaltung des so genannten „sozialen Entschädigungsrechts“ (sozERG) im Rahmen des 14. Sozialgesetzbuchs. Wir haben nun die relevanten Regelungen für die ehemalige „Lastenausgleichs“ -Regelung im 14. Sozialgesetzbuch identifiziert. Diese Bestimmungen wurden knapp vor Ausbruch der Pandemie verabschiedet und enthalten erweiterte Tatbestände und Inhalte, insbesondere in folgenden Bereichen:
    • psychische Gewalttaten, körperliche Gewalttaten wie beispielsweise Terroranschläge (wie z.B. der Terroranschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt vom 19.12.2016)
    • vorsätzliche Vergiftungen
    • Erhebliche Vernachlässigungen von Kindern
    • Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
    • sowie auch Schädigungen durch staatlich empfohlene Schutzimpfungen, die sogenannten Impfschäden!!!

    Untersuchung der potenziellen Gefahren eines möglichen Lastenausgleiches

     

    Eine Untersuchung der potenziellen Gefahren eines möglichen Lastenausgleiches hat ergeben, dass zahlreiche Eigentümer in Deutschland betroffen sein könnten. Insbesondere Besitzer von Immobilien mit Grundschuld sollten sich Sorgen machen, da sie im Falle eines Lastenausgleichs von einer Zwangsvollstreckung bedroht sein könnten. Diese Entwicklung würde nicht nur die Sicherheit des Eigentums gefährden, sondern auch erhebliche finanzielle Verluste für die betroffenen Personen bedeuten. Daher ist es von großer Bedeutung, dass das Thema Lastenausgleich sorgfältig untersucht wird, um potenzielle Risiken zu minimieren.

     

    Untersuchung der von LaG24 angebotenen Lösungen

     

    Wenn Sie befürchten, dass der Staat Ihnen Ihr Eigentum im Rahmen dieses Gesetzes wegnehmen könnte, können Sie einige Schritte unternehmen, um sich zu schützen.

    • Zuerst können Sie versuchen, Ihr versteuertes Vermögen aus der Bundesrepublik Deutschland zu verlagern. Obwohl dies keine Garantie dafür bietet, dass Ihr Vermögen sicher ist, kann es jedoch die Beschlagnahmung durch die Regierung erschweren.
    • Zweitens können Sie Ihr Vermögen isolieren, indem Sie es auf den Namen einer anderen Person übertragen oder in einen Trust überführen. Auch hier besteht keine Garantie für die Sicherheit Ihres Vermögens, aber es kann es den Behörden erschweren, es zu lokalisieren.
    • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Vermögenswerte von Ihrer Person oder Ihren Gesellschaften zu trennen, empfehlen wir verschiedene Schutzmechanismen für Ihren Vermögensschutz. So können Sie beispielsweise durch Einträge im Grundbuch den Verkehrswert Ihrer Immobilien senken.
    • Es gibt auch andere Möglichkeiten des Vermögensschutzes, wie die Nutzung von Eigentümergrundschulden oder die Änderung der Eigentümerverhältnisse im ersten Rang, um Ihr Vermögen, insbesondere Ihre Immobilien, zu schützen.

     

    Fazit

     

    Dieser Artikel sollte Ihnen ein Verständnis zum Thema Lastenausgleich vermitteln, wie das Eigentum und das Vermögen einer Person durch ein vorgeschlagenes Gesetz beeinträchtigt werden könnte. Die potenziellen Gefahren, die von einem Gesetz wie diesem ausgehen, und die Lösungen von LaG24 können dazu beitragen, zu verstehen, wie Einzelpersonen sich vorbereiten und sich der möglichen Änderungen bewusst sein müssen, die sich ergeben könnten, wenn ein solches Gesetz in Kraft tritt. Es ist wichtig, dass sich alle Personen über die Einführung von Gesetzen, die sie einhalten müssen, informieren – oder informiert bleiben -. Immobilieneigentümer sollten auch ihre Rechte kennen und sich von einem Rechtsberater beraten lassen, wie sie sich im Rahmen eines möglichen Lastenausgleichsgesetzes 2024 oder anderer ähnlicher Gesetze am besten schützen können. Zu diesem Zweck bietet LaG24 kostenlose Erstkonsultationen oder Beratungen zu solchen Fragen an. Wenn Sie diese Dienste jetzt in Anspruch nehmen, können Sie sicherstellen, dass Ihr Eigentum geschützt ist und Ihnen kleine Vermögensabgabe droht, sollte das Lastenausgleichsgesetz in Kraft treten.

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